Vor ein paar Tagen ist diese Meldung durch getickert:
Beschreibungstext auf Webseiten kann Urheberschutz genießen
Den Original-Beitrag kann man z. B. bei Silicon lesen: Link
Wieso schreibe ich das hier? Zum einen hat die ganze Sache ihren Ursprung auf einer DJ-Homepage und zum anderen kann es jeden Website-Betreiber treffen.
Worum geht es bei der Sache? Relativ einfach. Hat man sich einen kreativen Text einfallen lassen für seine Homepage und weißt dieser Text bestimmte Merkmale (Stichwort: Schöpfungshöhe) auf, dann gilt für diesen Text das Urheberrecht. Das bedeutet, das niemand ohne das Einverständnis des Urhebers, also demjenigen der sich den Text hat einfallen lassen, den Text einfach weiter verwenden/kopieren darf. Dieses ist aber nun geschehen. Ein DJ hat den Webseiten-Text eines anderen DJs verwendet, ohne sich das Einverständnis zu holen. Das Ganze ist letztlich vor Gericht gelandet und der Urheber hat recht bekommen.
Jetzt ist keine Panik angesagt, nicht jedes Wort, geschweige jeder Text ist schützenswert oder hat Anspruch auf den Schutz durch das Urheberrecht.
Ich für meinen Teil möchte mit diesem Beitrag nur kurz darauf hinweisen, das nicht nur, wie allgemein bekannt sein dürfte, ein Urheberrecht auf Musik und Film besteht, sondern eben auch auf Texte.
Das Fazit ist entsprechend simple: Nicht einfach etwas das gefällt, ganz gleich welches Medium es ist, kopieren und selbst verwenden. Das kann Böse enden.
Verheiratet, Vater von zwei Kindern, eines an der Hand, eines im Herzen. Schon immer Technik-Freund, seit 2001 in der IT tätig und seit über 10 Jahren begeisterter Blogger. Mit meiner Firma IT-Service Weber kümmern wir uns um alle IT-Belange von gewerblichen Kunden und unterstützen zusätzlich sowohl Partner als auch Kollegen.
Schreibe einen Kommentar