So schön Windows und Virtualisierung auch sein können, so kompliziert bis ärgerlich können die lizenzrechtlichen Fragen sein.
Anbei ein paar Informationen zu diesem Thema:
Windows-Server und die virtuelle Nutzung
Generell gelten für die unterschiedlichen Windows Server-Editionen verschiedene Nutzungsregeln bei der Virtualisierung. Ab der Standard-Edition darf die gleiche Lizenz sowohl physikalisch als auch virtuell verwendet werden. Allerdings ist die Nutzung auf dem physikalischen Computer auf die Hyper-V Rolle beschränkt. Verwendet man eine andere Virtualisierungslösung als die aus dem Hause Microsoft, so erlischt das Nutzungsrecht für die physikalische Instanz.
Windows Server 2008 R2 Standard
Diese Edition darf einmal physikalisch und einmal virtuell auf dem gleichen Computer verwendet werden.
Windows Server 2008 R2 Enterprise
Diese Edition darf einmal physikalisch und viermal virtuell auf dem gleichen Computer verwendet werden.
Windows Server 2008 R2 Datacenter
Diese Edition darf einmal physikalisch und unbegrenzt virtuell auf dem gleichen Computer verwendet werden.
Hochverfügbarkeit und Lizenzierung
Kompliziert und leider auch teuer wird es im Falle eines Virtualisierungs-Clusters. In diesem Fall müssen für alle virtuellen Windows Server-Instanzen die Hochverfügbar sind, die entsprechenden Lizenzen pro Cluster-Knoten vorhanden sein.
Ein Beispiel
- Zwei-Knoten-Cluster, d.h. zwei Server, die als Cluster zusammengefasst sind.
- Windows Server 2008 R2 Enterprise wird in vier virtuellen Instanzen ausgeführt und Diese sind hochverfügbar.
- Es werden pro Cluster-Knoten eine Windows Server 2008 R2 Enterprise-Edition benötigt, damit man auf jedem Knoten das Recht zur Nutzung der vier virtuellen Instanzen hat. Erst dann dürfen virtuelle Maschinen verschoben werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Hyper-V (Microsoft), ESXi (VMware), Avance (Stratus), KVM (z.B. Proxmox VE, ArchiVista) usw. eingesetzt wird.
Der vermutliche Hintergrund besteht darin, das theoretisch auf beiden Cluster-Knoten alle Instanzen gleichzeitig laufen könnten. Das widerspricht zwar dem Gedanken, das Instanzen im Falle eines Failovers verschoben werden, aber so sind die Lizenzbestimmungen seitens Microsoft nun mal.
Das es rein technisch betrachtet auch ohne die zusätzlichen Lizenzen funktioniert, spielt dabei keine Rolle.
Zusätzliche Punkte
Zusätzlich gibt es pro Anwendung (SQL, Exchange, Branchenanwendungen, usw.) noch weitere Punkte, die im Vorfeld der Virtualisierung bzw. der Hochverfügbarkeit abgeklärt sein sollten, um Überraschungen bei einer Lizenzprüfung zu vermeiden.
Hinweis
Die hier genannten Informationen beziehen sich auf Aussagen seitens der Microsoft Geschäftskundenbetreuung als auch von Lizenzspezialisten von verschiedenen Lieferanten. Es wird keine Garantie auf Richtigkeit dieser Angaben geben!
Verheiratet, Vater von zwei Kindern, eines an der Hand, eines im Herzen. Schon immer Technik-Freund, seit 2001 in der IT tätig und seit über 10 Jahren begeisterter Blogger. Mit meiner Firma IT-Service Weber kümmern wir uns um alle IT-Belange von gewerblichen Kunden und unterstützen zusätzlich sowohl Partner als auch Kollegen.
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